Mietbedingungen für Eventmodule

Stand: 30.09.2026. Es gelten die nachfolgenden Mietbedingungen für alle über eventMa gebuchten Eventmodule (Hüpfburgen, Fotoboxen, Partyzelte, Biertischgarnituren, Kühlschränke, Module der Kategorie „Essen und Trinken“, Anhänger u. a.).

1. Allgemeine Hinweise für alle Mietobjekte

Die Zahlung erfolgt im Voraus, entweder per PayPal oder Überweisung.

Hinweis zur Umsatzsteuer: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet, da wir als Kleinunternehmer tätig sind. Die auf dieser Webseite genannten Preise enthalten daher keine Umsatzsteuer.

Eine Kaution ist bei Abholung in bar zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution variiert je nach Eventmodul und ist jeweils auf der Webseite beim entsprechenden Artikel angegeben.

Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig zurückerstattet. Ist keine Reinigung erforderlich und liegen keine Schäden vor, erfolgt die Rückerstattung direkt bei Rückgabe des Mietobjekts in bar. Sind Reinigungskosten oder Schäden zu verrechnen, erhalten Sie den verbleibenden Betrag innerhalb von 7 Werktagen per Überweisung zurück.

Eventmodule werden ausschließlich an die Person übergeben, die als Mieter eingetragen ist, und nur bei Vorlage eines gültigen Personalausweises.

Die Personalausweisnummer wird im Mietvertrag vermerkt – dies dient der Absicherung im Haftungsfall bei Schäden an den Eventmodulen.

Alle Eventmodule sind gereinigt und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

Sollte die Reinigung nicht erfolgt oder eine grobe Verschmutzung vorhanden sein, sind wir berechtigt, die tatsächlich entstehenden Reinigungskosten mit der Kaution zu verrechnen; auf Wunsch weisen wir die Kosten nach.

Schäden oder Mängel sind unverzüglich per WhatsApp mit Foto zu melden.

2. Haftungsregelung – Privatpersonen und Firmenkunden

Für private Mieter gilt:

Im Schadensfall haftet die private Haftpflichtversicherung des Mieters.

Es wird dringend empfohlen, im Vorfeld mit Ihrer Versicherung zu klären, ob Schäden an gemieteten Eventmodulen mitversichert sind.

Besteht keine private Haftpflichtversicherung, so ist diese vor Mietbeginn abzuschließen.

Sollte keine Versicherung vorhanden sein, haftet der Mieter vollumfänglich persönlich. Alle entstehenden Kosten werden in Rechnung gestellt.

eventMa haftet nur für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht, soweit eventMa eine Garantie übernommen hat.

Für Firmenkunden gilt:

Bei gewerblichen Mietern haftet im Schadensfall die Firmenhaftpflichtversicherung des Unternehmens.

Schäden, die durch fahrlässige oder unsachgemäße Nutzung entstehen, sind der Versicherung unverzüglich zu melden.

Es liegt in der Verantwortung der Firma, sich vor Mietbeginn über den Versicherungsschutz zu informieren.

Sollte keine gültige Haftpflichtversicherung bestehen oder diese den Schaden nicht abdecken, wird die Firma für alle entstandenen Schäden, Folgekosten und Ausfallzeiten in vollem Umfang haftbar gemacht.

Eventmodule dürfen auch im gewerblichen Umfeld nur durch volljährige und befugte Personen bedient und betreut werden.

Die Weitervermietung oder Überlassung der Eventmodule an Dritte (z. B. Subunternehmer, Kunden, externe Dienstleister) ist nicht gestattet, sofern keine schriftliche Zustimmung vorliegt.

eventMa haftet nur für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht, soweit eventMa eine Garantie übernommen hat.

3. Hüpfburgen

  • Nutzung nur unter Aufsicht durch Erwachsene.
  • Keine scharfen oder spitzen Gegenstände (z. B. Schlüssel, Gürtelschnallen, Schmuck) in der Hüpfburg.
  • Kein Essen oder Trinken innerhalb der Hüpfburg.
  • Brillen und empfindliche Gegenstände bitte möglichst ablegen.
  • Tiere dürfen nicht in die Hüpfburg mitgenommen werden – dies kann zu Beschädigungen führen und ist nicht gesund für das Tier.
  • Rauchen ist in der Hüpfburg untersagt.
  • Alkoholisierte Personen dürfen die Hüpfburg nicht betreten.
  • Die Hüpfburg darf nicht bei Regen oder starkem Wind betrieben werden.
  • Aufbau nur auf geeignetem Untergrund (z. B. Rasen, glatter Boden) – keine Steine, kein Schotter, keine unebenen Flächen.
  • Die mitgegebene Plane ist verpflichtend unterzulegen.
  • Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu Zäunen, Mauern, Hecken und Hindernissen einzuhalten.
  • Die mitgelieferten Erdanker und Spanngurte sind zur Sicherung der Hüpfburg zwingend zu verwenden.
  • Die Hüpfburg darf niemals über den Boden geschleift werden – egal ob über Rasen oder harte Böden. Sie ist immer zu tragen oder mit einem geeigneten Transportmittel (z. B. Sackkarre) zu bewegen.
  • Rückgabe gereinigt und vollständig trocken – andernfalls fällt eine Reinigungsgebühr in Höhe der Kaution an, es sei denn, der Mieter weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist; in diesem Fall ist nur der tatsächlich nachgewiesene, geringere Betrag zu zahlen.
  • Bei Feuchtigkeit oder Nässe ist eine sofortige Rückmeldung erforderlich.

4. Flex- & Schön-Wetter-Garantie

Sollte das Wetter am Buchungstag den sicheren Aufbau oder Betrieb der Hüpfburg nicht zulassen (z. B. starker Regen oder Wind), bieten wir Ihnen nach Ihrer Wahl:

  • einen Ersatztermin (je nach Verfügbarkeit), oder
  • einen Wertgutschein in Höhe der geleisteten Zahlung.

Maßgeblich ist die Vorhersage von wetter.com für den Ort der Veranstaltung, abgerufen am Vortag der Veranstaltung um 18:00 Uhr; für den gebuchten Zeitraum muss eine Regen- oder Sturmwahrscheinlichkeit von mindestens 80 % angezeigt werden.

Die Inanspruchnahme der Garantie ist uns spätestens 12 Stunden vor der vereinbarten Abholung oder Lieferung mitzuteilen.

5. Fotoboxen und 360° Grad Video- und Fotobox

  • Stabile Aufstellung auf ebenem Untergrund erforderlich.
  • Nur im trockenen Innenbereich oder überdacht im Außenbereich betreiben.
  • Stromanschluss (230 V) muss verfügbar sein.
  • Nicht in die Bewegung des Fotoarms eingreifen – Verletzungsgefahr und Funktionsstörung.
  • Kinder nur unter Aufsicht in der Nähe aufhalten lassen.
  • Stolperfallen wie Kabel und Stative müssen gesichert werden.
  • Für Schäden durch Feuchtigkeit, unsachgemäßen Transport oder Eingriffe in die Technik haftet der Mieter.

6. Partyzelt und Pavillons

  • Aufbau mit 3-4 Personen nach unserer Anleitung.
  • Bei Wind oder Sturm sind Zelte sofort abzubauen oder zu sichern.
  • Für fehlende oder beschädigte Teile (z. B. Heringe, Planen) erfolgt eine Nachberechnung.

7. Biertischgarnituren

  • Nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch (Sitzen, Abstellen von Speisen & Getränken).
  • Keine übermäßige Belastung durch Springen oder Hüpfen.
  • Rückgabe ohne grobe Verschmutzung (z. B. Klebereste, Farben, Brandflecken).

8. Kühlschränke

  • Stehend transportieren und mind. 4 Stunden ruhen lassen, bevor der Kühlschrank in Betrieb genommen wird.
  • Keine aggressiven Reinigungsmittel verwenden.
  • Gerät komplett leer und gereinigt zurückgeben.

9. Eventmodule der Kategorie „Essen und Trinken“

  • Nur durch volljährige Personen zu bedienen.
  • Nur für den vorgesehenen Gebrauch verwenden.
  • Gerät gereinigt zurückgeben, andernfalls erfolgt eine Verrechnung der Reinigungskosten mit der Kaution.
  • Keine Nutzung im Außenbereich bei Regen erlaubt.

10. Anhänger

  • Anhänger werden nur an Personen mit gültiger Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse übergeben.
  • Die StVO sowie die zulässigen Anhängelasten des Zugfahrzeugs sind strikt zu beachten.
  • Der Anhänger ist ordnungsgemäß zu sichern und zu kuppeln (inkl. Sicherungsseil, Beleuchtung und ggf. Stützrad).
  • Der Anhänger ist teilkaskoversichert.
  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die nicht durch die Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung gedeckt sind (z. B. durch unsachgemäßen Gebrauch, Überladung, Nichtbeachtung der Sicherungspflichten oder grobe Fahrlässigkeit).
  • Bei Rückgabe muss der Anhänger frei von grobem Schmutz, leer und technisch einwandfrei sein.
  • Beschädigungen oder technische Mängel sind sofort und nachvollziehbar zu melden, möglichst mit Foto per WhatsApp.
  • Für Verstöße im Straßenverkehr während der Mietdauer haftet der Mieter. Alle Bußgelder und Gebühren werden dem Mieter weitergeleitet.

11. Haftung und Nutzung

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Missachtung der Mietbedingungen entstehen.

Eine Einweisung in die Nutzung erfolgt bei Übergabe.

Die Weitergabe oder Untervermietung der Eventmodule an Dritte ist nicht gestattet.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit durch ihn selbst oder durch Dritte entstehen, denen er das Mietobjekt überlässt. Dies gilt auch bei unsachgemäßer Handhabung, mutwilliger Beschädigung oder Fahrlässigkeit.

Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Die Haftung beginnt mit der Übergabe und endet erst mit der vollständigen und unbeschädigten Rückgabe des Mietgegenstands.

12. Stornobedingungen

1. Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn

Kostenfreie Stornierung möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe als Gutschein erstattet. Der Gutschein ist 36 Monate gültig.

2. Stornierung 3–6 Tage vor Mietbeginn

Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Mietpreises berechnet. Der verbleibende Betrag wird als Gutschein erstattet. Der Gutschein ist 36 Monate gültig.

3. Stornierung 1–2 Tage vor Mietbeginn

Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Mietpreises berechnet. Der verbleibende Betrag wird als Gutschein erstattet. Der Gutschein ist 36 Monate gültig.

4. Stornierung am Tag der Buchung / bei Nichtabholung

Der volle Mietpreis wird berechnet. Es erfolgt keine Erstattung.

Ihnen bleibt in allen vorstehenden Fällen der Nachweis unbenommen, dass eventMa kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweils berechnete Pauschale; in diesem Fall ist nur der tatsächlich nachgewiesene, geringere Schaden zu ersetzen.

5. Flex- und Schön-Wetter-Garantie (nur bei Outdoor-Produkten wie Hüpfburgen)

Bei einer Regen- oder Sturmwahrscheinlichkeit von mindestens 80 % laut wetter.com für den Ort der Veranstaltung (maßgeblich: Vorhersage vom Vortag, 18:00 Uhr) kann die Buchung bis 12 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei verschoben oder storniert werden.

Ebenfalls greift diese Regelung bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen (z. B. Unwetterwarnung oder Veranstaltungsverbot).

In diesen Fällen haben Sie nach Ihrer Wahl Anspruch auf einen Ersatztermin (abhängig von der Verfügbarkeit) oder einen Gutschein in voller Höhe der geleisteten Zahlung (36 Monate gültig).

Diese Regelung gilt ausschließlich bei Selbstabholung und nach vorheriger Absprache.

6. Gutscheine und Barauszahlung

Alle im Rahmen einer Stornierung, Umbuchung oder Wetterregelung ausgestellten Gutscheine sind 36 Monate gültig.

Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Sollte eine Einlösung aus nachweislich dauerhaften Gründen nicht möglich sein, kann auf schriftliche Anfrage eine Rückerstattung erfolgen. Beispiele hierfür sind:

  • ein dauerhafter Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland oder ins Ausland,
  • keine verfügbaren Termine trotz frühzeitiger Anfrage innerhalb von 12 Monaten.

Eine Auszahlung erfolgt außerdem, wenn unser Mietangebot dauerhaft eingestellt wurde und eine Einlösung nicht mehr möglich ist.

In allen anderen Fällen bleibt der Gutschein gültig und kann auch auf andere buchbare Produkte aus unserem Sortiment angerechnet werden.

13. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich bei unserer Leistung um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vertraglich vereinbart wird. Die gebuchte Leistung ist auf ein konkretes Veranstaltungsdatum bezogen und daher vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von eventMa. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsregelung nicht.

Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.